Ein offenes Ganztagsangebot gibt es an den folgenden Grundschulen der Stadt Alsdorf:

 

Informationen zum Offenen Ganztag an Alsdorfer Grundschulen

Angebot

Der Offene Ganztag an Alsdorfer Grundschulen bietet verlässliche Betreuung bis 16.00 Uhr an Schultagen und dazu Ferienbetreuung in Kooperation mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe. Zum täglichen Angebot gehören der pädagogische Mittagstisch, die Hausaufgabenbetreuung und die Förderung der Kinder im Freispiel und einer Vielfalt unterschiedlicher Kursangebote.

Eine Anmeldung verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und unterrichtstäglichen Teilnahme an diesen Angeboten.

 

Anmeldung

Die Teilnahme an den Angeboten des Offenen Ganztags ist den Eltern freigestellt. Eine Anmeldung ist jeweils bis Januar/Februar für das nächste Schuljahr möglich. Sie ist bindend für die Dauer eines ganzen Schuljahres und muss für das folgende Schuljahr erneut vorgenommen werden.

Die Eltern/Personensorgeberechtigten haben vor der Anmeldung die Möglichkeit sich durch die Schulleitung oder die Leitung des außerunterrichtlichen Angebots beraten zu lassen und Einblick in die Arbeit des Offenen Angebots zu erhalten. Über die Schule erhalten sie das OGS-Vertragsformular, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben wieder bei der jeweiligen Schule abgegeben wird. Die Anmeldezeiten liegen so frühzeitig im Januar/Februar, damit die vom Land NRW gewährten Zuschüsse zum Betrieb des Offenen Ganztags termingerecht für alle angemeldeten Kinder beantragt werden können.

 

Kosten für die Teilnahme am Offenen Ganztag

Für den Besuch des Offenen Ganztags werden Beiträge gemäß der Entgeltsatzung erhoben. Sie werden vom Jugendamt eingezogen. Der monatlichen OGS- Beitrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens der Eltern / Personensorgeberechtigten. Für den Nachweis des Einkommens sind die Formblätter des Jugendamtes in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Bitte beachten Sie: Solange die Einkommensangaben nicht vorliegen, kann erst einmal nur der Höchstbeitrag von 180,-- Euro festgesetzt werden.

Der Beitrag wird jeweils für die Zeit vom 01.08. - 31.07. in 12 gleichen Teilbeträgen erhoben. Ein Erstattungsanspruch bei Nichtteilnahme besteht nicht.

Auszug aus der derzeit gültigen Entgeltsatzung              

 

Kosten für das Mittagessen

Beim Besuch der Offenen Ganztagsschule ist die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen verpflichtend. Es fallen zusätzlich Kosten von derzeit  3,00 Euro pro Tag an. Mit diesem Beitrag werden neben dem Mittagessen auch die Getränke und ein täglicher Nachmittagssnack finanziert. Eine Monatspauschale von 50,-- Euro wird von der Stadt Alsdorf eingezogen.

Bezieher von Transfereinkünften (z.B. ALG II, Kinderzuschuss, Wohngeld) zahlen während des Leistungsbezugs nichts für das Mittagessen. Voraussetzung ist die Beantragung und Bewilligung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Die Schule unterstützen Berechtigte bei Bedarf gerne bei der Beantragung dieser Leistungen.

Ferienspiele

Die Kinder, die eine OGS besuchen, haben die Möglichkeit in den Ferien kostenlos (bis zu 6 Wochen im Schuljahr) an den Ferienspielen von AKiFA und ihren Kooperationspartnern teilzunehmen.